Kirchengemeinderatswahl 2020 -Wahlvorschläge

Liebe Gemeinde,
zunächst bedanken wir uns für die rege Teilnahme an der informellen Benennung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchengemeinderatswahl am 22.3.2020 auf den ausgeteilten Handzetteln. Die Kontaktaufnahme mit den vorgeschlagenen Personen erfolgt durch die Gemeindeleitung.

Das Motto der Kirchengemeinderatswahl 2020

„Wie sieht´s aus – wählen – gestalten – entscheiden“


will Mut machen, motivieren und einladen, den Veränderungsprozess zu einer missionarischen, diakonischen und dialogischen Kirche aktiv mitzugestalten.

Die KG St. Hedwig wählt 14 Kirchengemeinderatsmitglieder, wir suchen 19 Kandidaten.

Die KG St. Ulrich wählt 8 Kirchengemeinderatsmitglieder, wir suchen 12 Kandidaten.

Die Anzahl der bisher Vorgeschlagenen reicht vermutlich nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen, zumal das Einverständnis der Vorgeschlagenen nicht in jedem Fall erwartet werden kann. Wir bitten Sie deshalb um Ihre weitere Unterstützung bei der Gewinnung zusätzlicher Kandidat/innen. Sie müssen bis Ende Januar 2020 feststehen.

Die Wahlordnung für die Wahl von Kirchengemeinderäten schreibt vor, dass wahlberechtigte Gemeindemitglieder (ab 16 Jahre) nun formelle Wahlvorschläge beim Wahlausschuss oder im Pfarrbüro einreichen können. Idealerweise enthält Ihr Wahlvorschlag auch die schriftliche Zustimmung der Betroffenen. Die hierfür vorgesehenen Formulare („Wahlvorschlag zur Wahl des Kirchengemeinderates am 22. März 2020“ und „Einverständniserklärung“) liegen am Schriftenstand sowie im Pfarrbüro aus.

Dabei bitten wir Sie folgendes zu beachten:

  • Ein Wahlvorschlag darf auf der Vorderseite des Formulars bis zu sieben Namen enthalten
  • Wählbar sind wahlberechtigte Gemeindemitglieder ab 18 Jahren
  • bis zu vier Personen der zu Wählenden können Mitglieder einer anderen katholischen Kirchengemeinde sein
  • Jeden Wahlvorschlag müssen fünf wahlberechtigte Gemeindemitglieder unterschreiben und ihre Adresse hinzufügen (Rückseite des Formulars)
  • Das Formular mit der Einverständniserklärung kann von den vorgeschlagenen Kandidaten nachgereicht werden
  • Jede(r) Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben
  • Ein(e) vorgeschlagene(r) Kandidat(in) darf den Wahlvorschlag nicht selbst unterschreiben

Wer bereits selbst den Entschluss für eine Kandidatur gefasst hat, kann sich bei Herrn Pfarrer Dr. Merkelbach, bei den Mitgliedern der jeweiligen Wahlausschüsse oder im Pfarrbüro melden.

Falls Sie noch Fragen haben oder Unterstützung wünschen, wenden Sie sich bitte an den Wahlausschuss.

Georg Medwed, Vorsitzender Wahlausschuss St. Hedwig
Guntram König, Vorsitzender Wahlausschuss St. Ulrich

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