Ehe

Sie haben sich entschieden, kirchlich zu heiraten

Sie wollen kirchlich heiraten? Hier finden Sie eine Übersicht über die notwendigen Schritte zur kirchlichen Trauung.

Ehevorbereitungskurse

Zu heiraten ist ein wichtiger Schritt, der gut vorbereitet sein sollte. Noch wichtiger als die Vorbereitung des äußeren Rahmens ist die inhaltliche und innere Vorbereitung. Die meisten Menschen planen ihre Karriere sorgfältig und bereiten sich intensiv darauf vor. Paare investieren bis zu 250 Stunden, um ihre Hochzeit zu organisieren. Oft bleibt wenig Zeit zum Erlernen der Fundamente für eine lebenslange, glückliche Partnerschaft.  Ehevorbereitungskurse sind wichtig und kümmern sich um die Fundamente.

Kontakte aufnehmen

Haben Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden, sollten Sie sich baldmöglichst mit unserem Pfarramt in Verbindung setzen. Unbedingt soll diese Kontaktaufnahme vor der endgültigen Festlegung des Hochzeitstermins erfolgen, um z. B. Terminüberschneidungen zu vermeiden. Möglicherweise sind auch noch Fragen zu erörtern, deren Klärung Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist.  Die Trauung findet im Regelfall vor dem Ortspfarrer statt. Es ist aber auch möglich, einen anderen Priester oder Diakon anzusprechen, der Ihnen bekannt ist.  Wenn die Trauung nicht in Ihrem Wohnort stattfindet, sollten Sie sich möglichst frühzeitig auch mit dem Pfarrer in Verbindung setzen, zu dessen Pfarrei die Traukirche gehört.

Taufzeugnis

Von beiden Partnern ist ein Nachweis nötig, aus dem hervorgeht, dass sie ledig bzw. zur Trauung berechtigt sind. Ein Auszug aus dem elterlichen Familienstammbuch genügt deshalb nicht.

Für den katholischen Partner ist dieser Nachweis der Taufschein, der nicht älter als 6 Monate (zum Zeitpunkt der Trauung) sein darf. Sie erhalten den Taufschein in der Pfarrei, in der Sie getauft wurden. Einige größere Städte registrieren Taufen auch zentral. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Pfarramt.

Für evangelische Partner erfolgt dieser Ledigenstandsnachweis durch eine eidesstattliche Erklärung des oder der Betroffenen.

Traugespräch

Das Traugespräch dient zunächst dazu, dass Brautpaar und Seelsorger sich kennenlernen.
Persönliche Fragen können angesprochen werden, z. B. Glaubensfragen, Probleme mit der Kirche usw. In der Regel werden auch der Traugottesdienst, sein Aufbau und die Möglichkeiten einer Gestaltung besprochen.

Da die kirchliche Heirat auch ein Rechtsakt ist, werden vom Seelsorger bestimmte Inhalte, z. B. das Eheverständnis der katholischen und gegebenenfalls der evangelischen Kirche, angesprochen. Ebenso wird das „Ehevorbereitungsprotokoll“ ausgefüllt.

Zu diesem Protokoll gehört die Aufnahme der Personalien, die Frage nach eventuellen Ehehindernissen, die Frage nach der Freiwilligkeit der Eheschließung oder, im Anschluss an die Erläuterung des kirchlichen Eheverständnisses und die Erfordernisse eines gültigen Ehewillens, die Frage nach dem beiderseitigen Einverständnis.

Die katholische Kirche erwartet, dass Sie Ihre Kinder katholisch taufen lassen und religiös erziehen. In konfessionsverschiedenen Ehen soll dies im Respekt vor dem jeweils anderen Glauben der Eltern geschehen. Der katholische Partner hat jedoch die Pflicht, sich einzusetzen, dass die Kinder auch katholisch getauft und erzogen werden.

Aufgebot

Die öffentliche Ankündigung einer beabsichtigten Eheschließung dient dazu, herauszufinden, ob nicht doch Ehehindernisse vorliegen, die verhindern, dass eine gültige Ehe geschlossen wird. Die Ankündigung erfolgt an den gegenwärtigen Wohnsitzen durch Aushang.

Zivile Eheschließung

Aufgrund staatlichen Rechtes muss vor der kirchlichen Trauung die Bescheinigung über die zivile Eheschließung vorliegen.

Vorbereitung der Feier der kirchlichen Trauung

Bei der Vorbereitung des Traugottesdienstes kann Ihnen unsere Arbeitshilfe dienen.

Ehebriefe und Impulse für eine gelingende Partnerschaft

„Als Mann und Frau schuf er sie.“ Dieser Satz gehört zum ältesten Bestand unserer religiösen Überlieferung. Und aus dieser Einsicht sind die Ehebriefe entstanden: der Überzeugung, dass das verlässliche Zusammenleben in der Ehe wesentlich zum Glück von Paaren beiträgt. Aber auch aus der Erfahrung, dass das Zusammenleben in der Ehe heute vielfach in Frage gestellt und gefährdet ist.

Die Ehebriefesind ein Onlineangebot, das Sie anregen will, die schönen Seiten der Beziehung bewusst zu leben, möchten Ideen für die Gestaltung des Zusammenlebens vermitteln und Mut machen, bei unvermeidlichen Krisen Hilfe und Lösungen zu suchen. Weil ihre Ehe diese Mühe wert ist.

Die Ehebriefe sind eine Initiative der deutschen Bischöfe. Geschrieben wurden sie von Frauen und Männern aus der Ehe- und Familienpastoral – mit einem klaren Blick für die Realitäten und Klippen des Zusammenlebens und auf einem soliden Fundament von Werten.

Impulse für eine gelingende Partnerschaft

Dass eine Partnerschaft gelingt, ist nicht einfach Glücksache. Man kann und muss einiges dafür tun, damit eine Ehe gelingt und als erfülltes Leben erfahren wird. Die Kirche bietet hier einige Hilfen. Viele, auch solche in Ihrer Nähe, sind auf einer Homepage unserer Diözese dargestellt. Schauen Sie mal unter www.paar-ehe.de rein.

Ehe zerbrochen – Was nun?

Nicht immer ist die zerbrochene Ehe ein Hindernis für eine erneute kirchliche Trauung!

Die römisch-katholische Kirche versteht die Ehe als einen Bund, durch den Mann und Frau eine Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, die von ihrer Natur her auf das Wohl der Gatten und auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist. Wenn dieser Ehebund zwischen Getauften geschlossen wird, hat er die Würde eines Sakraments.

In ihrer Ehelehre hält die römisch-katholische Kirche an der Aussage Jesu über die Ehe fest: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mk 10, 9; vgl. Mt 5, 32; Lk 16, 18; 1 Kor 7, 10-11). Das Zweite Vatikanische Konzil betont, dass der Ehebund „durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis“ gestiftet wird (Gaudium et Spes, 48). Deshalb ist eine gültige und vollzogene Ehe zwischen Getauften unauflöslich. Auch wenn eine solche Ehe zivilrechtlich geschieden wird, ist sie nach katholischem Verständnis weiterhin gültig. Sie steht deshalb einer erneuten kirchlichen Heirat im Wege, solange beide Partner leben.

Im Fall der zivilrechtlichen Scheidung begnügt sich das staatliche Gericht damit festzustellen, dass die gesetzlich festgelegte Trennungszeit der Ehepartner eingehalten wurde; es regelt die finanziellen Folgen und das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder.

Im Gegensatz dazu fragt das kirchliche Ehe-nichtigkeitsverfahren, ob eine Ehe gültig geschlossen wurde oder nicht. Das heißt, das kirchliche Gericht untersucht nach den Regeln des Kirchlichen Gesetzbuches, des Codex Iuris Canonici (CIC), ob Gründe vorliegen, dass eine Ehe nach der Maßgabe des Kirchenrechts nicht gültig zustande kam. Wird in einem Ehenichtigkeitsverfahren festgestellt, dass keine gültige Ehe zustande gekommen ist, so steht diese ungültige Ehe einer neuen kirchlichen Eheschließung nicht im Wege.

Daneben besteht die Möglichkeit, die Kirche um die Auflösung der Ehe zu bitten, wenn es nach der Trauung zu keinem Geschlechtsverkehr gekommen ist oder wenn mindestens einer der Partner zum Zeitpunkt der Trauung nicht getauft war.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Bischöflichen Offizialat in Rottenburg. Dort finden Sie in den Publikationen, interessante Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.