Begleiter in Sachen Glaube und Leben
Die Gemeinde lässt Sie mit der Aufgabe, Ihr Kind im Glauben aufwachsen zu lassen, nicht allein! Diese Zusage wird besiegelt, wenn bei der Taufe auch der Priester und die Paten ein Kreuz auf die Stirn des Täuflings zeichnen.
Die Paten: Früher bestimmten Eltern dazu bevorzugt ihre Geschwister, Vettern und Kusinen oder deren Partner. Inzwischen vertrauen sie das Amt mangels solcher Verwandten öfter den Großeltern, Freunden und Bekannten an. Ein paar Regeln gelten aber weiterhin:
- Die Paten müssen mindestens 16 Jahre alt und katholisch getauft und gefirmt sein. Sie dürfen nicht aus der Kirche ausgetreten sein, da sie ja ihr Patenkind in die katholische Kirche hineinführen sollen.
- Ein evangelischer Christ kann zusammen mit einem katholischen Paten Taufzeuge sein.
- Bei zwei Paten (es genügt auch einer) sollen es eine Frau und ein Mann sein.
Ihre Aufgabe, die Eltern bei der religiösen Erziehung zu unterstützen, fordert die Paten womöglich schon bei der Taufe – zum Beispiel wenn die Eltern sich mit Glaube und Kirche schwer tun. Dann können die Paten als Glaubenszeugen und Gesprächspartner für die Eltern genauso wichtig werden wie später für ihr Patenkind.
Dessen Lebens- und Glaubensweg können Paten begleiten, indem sie
- den Kontakt zu ihm pflegen, mit persönlichen Besuchen oder auch per Brief,
- ihm für Gespräche über „Gott und die Welt“ zur Verfügung stehen,
- Geschenke gezielt so aussuchen, dass sie sein Nachdenken darüber anregen,
- es zu gemeinsamen Unternehmungen oder Ferien einladen,
- seine Tauf- und Namenstage mit ihm feiern,
- sich an der Gestaltung „seiner“ religiösen Feste (etwa der Erstkommunion) beteiligen.