zunächst bedanken wir uns für die rege Teilnahme an der informellen Benennung von Kandidat(inn)en für die Kirchengemeinderatswahl am 15. März 2015 auf den ausgeteilten Handzetteln. Die Kontaktaufnahme mit den vorgeschlagenen Kandidat(inn)en erfolgt durch die Gemeindeleitung.
Das Motto der Kirchengemeinderatswahl 2015 „Kirche verändert sich“ will Mut machen, motivieren und einladen, den Veränderungsprozess zu einer missionarischen, diakonischen und dialogischen Kirche aktiv mitzugestalten. Der Veränderungsprozess wurde im Dekanat Stuttgart unter dem Namen „Aufbrechen“ bereits gestartet. Grund genug, sich für eine Kandidatur zu entscheiden und/oder sich um Wahlvorschläge zu bemühen.
Für die zu wählenden 14 Kirchengemeinderatsmitglieder suchen wir 19 Kandidierende. Die Anzahl der bisher zur Wahl Vorgeschlagenen reicht vermutlich nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen, zumal das Einverständnis der Vorgeschlagenen nicht in jedem Fall erwartet werden kann.
Wir bitten Sie deshalb um Ihre weitere Unterstützung bei der Gewinnung zusätzlicher Kandidat(inn)en.
Die Wahlordnung für die Wahl von Kirchengemeinderäten schreibt vor, dass Sie als wahlberechtigte Gemeindemitglieder (ab 16 Jahre) nunmehr formelle Wahlvorschläge beim Wahlausschuss oder im Pfarrbüro einreichen. Idealerweise enthält Ihr Wahlvorschlag auch die schriftliche Zustimmung der Betroffenen.
Die hierfür vorgesehenen Formulare („Wahlvorschlag zur Wahl des Kirchengemeinderates am 15. März 2015“ und „Einverständniserklärung“) können hier heruntergeladen werden, liegen aber auch am Schriftenstand sowie im Pfarrbüro aus.
Dabei bitten wir Sie folgendes zu beachten:
- Ein Wahlvorschlag darf auf dem vorgesehen Formular (Vorderseite) bis zu sieben Namen enthalten.
- Wählbar sind wahlberechtigte Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.
- Bis zu vier Personen der zu Wählenden können Mitglieder einer anderen katholischen Kirchengemeinde sein.
- Jeden Wahlvorschlag müssen fünf wahlberechtigte Gemeindemitglieder unterschreiben und ihre Adresse hinzufügen (Rückseite des Formulars)
- Das Formular „Einverständniserklärung“ kann von den vorgeschlagenen Kandidierenden nachgereicht werden.
- Jede(r) Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
- Ein(e) vorgeschlagene(r) Kandidat(in) darf den Wahlvorschlag nicht selbst unterschreiben.
Wer bereits selbst den Entschluss für eine Kandidatur gefasst hat, kann sich bei Herrn Regionaldekan Dr. Merkelbach, bei den Mitgliedern des Wahlausschusses oder im Pfarrbüro melden.
Für an einer Kandidatur Interessierte findet am 3. Adventssonntag, dem 14. Dezember 2014, im Anschluss an die Heilige Messe um 10:00 Uhr im Hedwigsaal eine Informationsveranstaltung statt.
Bis zum 30. Dezember 2014 müssen die Kandidat(inn)en feststehen.
Falls Sie noch Fragen haben oder Unterstützung wünschen, wenden Sie sich bitte an den Wahlausschuss.
Der Wahlausschuss
Hans-Joachim Jörg, Vorsitzender
Georg Medwed, Stv. Vorsitzender
Regina Galster
Ulrich Deinhardt
Walter Eisele