In ihren Sitzungen am 14. bzw. 21. April 2016 haben die Kirchengemeinderäte von St. Hedwig und St. Ulrich jeweils einstimmig die erforderlichen Beschlüsse zur Bildung einer gemeinsamen Gesamtkirchengemeinde gefasst; insbesondere haben sie dem vorliegenden Entwurf der Ortssatzung für die Gesamtkirchengemeinde zugestimmt und unseren Bischof gebeten, die Gesamtkirchengemeinde Sankt Hedwig & Ulrich zum 1. Januar 2017 zu errichten.
Damit wurde die Schlussetappe auf einem Weg eingeläutet, den beide Gemeinden schon seit Jahren zusammen gehen.
Es begann vor 15 Jahren mit der Entwicklung und Einrichtung der Seelsorgeeinheit St. Hedwig und St. Ulrich. Schon damals wurden Regelungen vorgegeben und vereinbart, deren Verwirklichung vielen noch weit entfernt oder gar utopisch erschien, zwischenzeitlich in den Gemeinden aber selbstverständlich geworden sind.
Die gemeinsam durchgeführte Sakramentenkatechese bei Taufe, Erstkommunion und Firmung ist mittlerweile längst Routine. Hauptamtliche pastorale Stellen, wie die unserer Priester, unseres Diakons und unserer Gemeindereferentin werden vom Bistum längst auf Grund eines Stellenschlüssels bezogen auf die Seelsorgeeinheit besetzt; so auch die Stellen der Pfarramtssekretärinnen. Regionaldekan Dr. Heiko Merkelbach ist seit dem Ruhestand von Dekan Walter Elser im Jahr 2006 eingesetzter Pfarrer auch in St. Ulrich. Wir haben also ein Pastoralteam für beide Kirchengemeinden.
Zuletzt wurde mit dem „Wegbegleiter“ ein gemeinsamer Gemeindebrief und ganz aktuell eine gemeinsame Homepage als öffentliche Foren beider Kirchengemeinden geschaffen.
Mit der Bildung der Gesamtkirchengemeinden werden die Kirchengemeinden St. Hedwig und St. Ulrich zwar nicht aufhören als Rechtsperson zu existieren; sie behalten auch ihren gewählten Kirchengemeinderat und bleiben Eigentümer ihres Vermögens. Ansonsten werden sie viele Kompetenzen nicht mehr ausüben. Z.B.: werden die einzelnen Kirchengemeinden keinen eigenen Haushalt mehr haben, lediglich bei Bedarf ein sog. Budget für pastorale Sonderaufgaben.
Die Haushaltszuständigkeit erhält ausschließlich die Gesamtkirchengemeinde durch einen gemeinsamen Haushalt für beide Kirchengemeinden; hierzu gehört auch die Verwaltung der Finanzen, der Immobilien und sonstigen Vermögenswerte der Mitgliedsgemeinden. Desweitern hat der Gesamtkirchengemeinderat (GKGR) die Verantwortung für die pastorale Konzeption und den diakonischen und pastoralen Auftrag der Gesamtkirchengemeinde. Die Gesamtkirchengemeinde wird auch Anstellungsträger aller Mitarbeiter der Kirchengemeinden (Pfarramtssekretärinnen, Hausmeister, Mesner, Erzieherinnen, Chorleiter, Organisten, Reinigungskräfte…) und wird die damit verbundenen Entscheidungen in Personalsachen übernehmen. Zudem soll die Betriebsträgerschaft der beiden Kindertagesstätten auf die neue Gesamtkirchengemeinde übertragen werden.
Das wichtigste Gremium in unseren Gemeinden wird deshalb zukünftig der GKGR sein. Diesem werden alle gewählten Mitglieder der beiden Kirchengemeinderäte St. Hedwig und St. Ulrich, bis zu 2 Vertretern der muttersprachlichen Gemeinden und der leitende Pfarrer als stimmberechtigte Mitglieder, sowie die weiteren hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter und der Kirchenpfleger als beratende Mitglieder angehören.
Für das Tagesgeschäft in nicht pastoralen Angelegenheiten wird es statt der nicht mehr benötigten Verwaltungsausschüsse der Kirchengemeinden einen Geschäftsführenden Ausschuss des Gesamtkirchengemeinderats geben, der von beiden Kirchengemeinden paritätisch besetzt sein wird. Zudem kann der Gesamtkirchengemeinderat Sachausschüsse für weiter Aufgaben (Kindertagesstätten, Caritas, Jugendarbeit, Kirchenmusik u.a.) einrichten.
Dass die Entscheidungen der Kirchengemeinderäte für die Gesamtkirchengemeinde so klar ausgefallen sind, war kein Zufall. Nicht nur Zwänge auf Grund der demographischen Entwicklung haben Druck ausgeübt. Auch das Projekt „Aufbrechen“ des Stadtdekanats Stuttgart mit seiner klaren Bestandsaufnahme und Besinnung auf die wesentlichen Aufgaben der Kirche und die Rolle aller Getauften hat den Nährboden dafür bereitet, mit Freude und Phantasie die Herausforderungen der Gegenwart anzunehmen und mit neuen Ideen und Strukturen die Zukunft der Kirche vor Ort zu gestalten.
Dass der Prozess zur Bildung unserer Gesamtkirchengemeinde St. Hedwig & Ulrich letztendlich bis hierher gelungen ist, hat auch etwas damit zu tun, dass offene Gespräche in gemeinsamen Arbeitsgruppen unserer Kirchengemeinden zu den vielen relevanten Themen geführt, Unterschiede und Gemeinsamkeiten unserer Kirchengemeinden benannt wurden und so gleichlautende Beschlussvorlagen unsere Kirchengemeinderäte vorgelegt werden konnten. Dabei wurden schwierige Themen nicht unter den Tisch gekehrt, was zum Nachdenken und Innehalten im Prozess, aber auch zu neuen Impulsen geführt hatte. Deshalb sind wir überzeugt, dass wir jetzt auf einem guten Weg sind.
Die positive Perspektive zeigt sich nunmehr beispielsweise im Namen der neuen Gesamtkirchengemeinde, dem gemeinsamen Gemeindebrief und der gemeinsamen Homepage. Alsbald folgen weitere Treffen in Arbeitsgruppen zur Vorbereitung des gemeinsamen Haushaltes 2017, sowie der Erarbeitung einer Durchführungsvereinbarung, um die verabschiedete Ortssatzung mit Leben zu erfüllen.
Wir bitten den Heiligen Geist, die Verantwortlichen und Gestalter auf dem weiteren Weg unserer gemeinsamen Gemeinde zu inspirieren und den Kleingeist und seine Anhänger in Schach zu halten.
Marina Schaal, 2. Vorsitzende des KGR St. Ulrich Franz-Xaver Friedel, 2. Vorsitzender des KGR St. Hedwig