Ab dem 10. Mai 2020 dürfen wir wieder zur Feier der Gottesdienste in unseren Kirchen zusammenkommen.
Allerdings ist die Feier nur unter etlichen Voraussetzungen möglich. Diese sind:
- Die Feier der Gottesdienste ist nur mit einer begrenzten Zahl von Mitfeiernden möglich. Der Abstand zwischen den Mitfeiernden muss mindestens 1,5 Meter betragen. Wir haben daher in unseren Kirchen Plätze mit Aufklebern am Boden markiert. Beachten Sie bitte, dass Sie nur diese Plätze einnehmen können. Bis zu drei Personen, die in einem Haushalt leben, können auf einem markierten Platz sitzen. Ordner werden Ihnen helfen, Ihren Platz zu finden.
- Eine Anmeldung ist nicht mehr erforderlich.
- Auch beim Betreten und Verlassen und beim Kommuniongang ist die 1,5 Meterregel einzuhalten. Gehen Sie zur Kommunion bitte im Mittelgang (St. Hedwig) bzw. den Mittelgängen (St. Ulrich) nach vorne und in den Seitengängen wieder auf Ihren Platz.
- Gemeindegesang ist leider nicht möglich. Für Wechselgebete und Psalmen bringen Sie bitte Ihr eigenes Gotteslob mit. In den Kirchen liegen keine Gesangbücher aus.
- Personen mit spezifischen Krankheitssymptomen (Erkältungssymptome, Fieber etc.) oder solche, die sich in Quarantäne befinden, können nicht am Gottesdienst teilnehmen.
- Im Eingangsbereich stehen Kollektenkörbchen, in die Sie Ihre Gabe hineinwerfen können. Die Körbchen werden nicht durch die Bänke gereicht.
- Der Friedensgruß wird durch Zunicken gegeben. Die Weihwasserbehälter bleiben leer.
- Mundkommunion findet nicht statt.
- Die Kindergottesdienste werden demnächst wieder möglich sein.